Transparenter Energieverbrauch für Häuser und Wohnungen
Seit dem 01. Oktober 2007 ist sie in Kraft: Die neue Energie-Einsparverordnung (EnEV 2007). Gleichzeitig wird der Energieausweis für Gebäude schrittweise ab dem 01. Juli 2008 bei Vermietung, Verkauf und Verpachtung von Immobilien Pflicht. Für Neubauten ist der Energieausweis bereits seit 2002 verpflichtend.
Auf dem Gebäude-Energieausweis ist unter anderem abzulesen, wie hoch die zu erwartenden Energie- bzw. Nebenkosten des neuen Domizils sein werden. Für den Käufer oder Mieter ist dies eine sehr wichtige Information, die den Kauf- bzw. Mietentscheid stark beeinflussen wird. Und Besitzer von Immobilien sollten zukünftig noch stärker darauf achten, dass ihre Gebäude energetisch dem neuesten Stand der Bau- und Haustechnik entsprechen. Nur so wird der Hausbesitzer den Wert seiner Immobilie erhalten und steigern können!
Liegt im Bezug auf die Energieeffizienz alles im "grünen Bereich" oder zeigt der Energieausweis die "rote Karte"? Solche und ähnliche Fragen werden sich Hausbesitzer wie auch Mieter bald vor Abschluss eines Kauf- oder Mietvertrages stellen!
Es gibt zwei Arten von zugelassenen Energieausweisen:
Der bedarfsbasierte Energieausweis beruht auf einer umfassenden technischen Analyse des Gebäudes. Auf Basis dieser Daten werden Energiekennwerte ermittelt, welche die energetische Güteklasse des Hauses dokumentieren. Mit Hilfe eines speziellen Labels wird das untersuchte Gebäude mit verschiedenen Gebäudestandards verglichen. Die Spanne reicht von Passivhäusern (sehr niedriger Energieverbrauch) bis zu Gebäuden, die keinerlei baulichen Wärmeschutz und eine veraltete Heizungsanlage besitzen (sehr hoher Energieverbrauch).
Der Bedarfsausweis ist Pflicht für:
Der Verbrauchsausweis wird auf Basis des Energieverbrauchs eines Gebäudes für Heizung und Warmwasser der letzten drei Jahre erstellt. Hierbei erfolgt eine Witterungs- und Klimabereinigung. Außerdem werden längere Leerstände in der Berechnung berücksichtigt.
Die DENA (Deutsche Energie-Agentur) empfiehlt stets den Bedarfsausweis, da er eine vom Nutzerverhalten unabhängige Bewertung der energetischen Eigenschaften eines Gebäudes ermöglicht.
Hier bietet SaniTherm Ihnen die Möglichkeit, direkt auf weiterführende Informationen der DENA (Deutsche Energie-Agentur) zuzugreifen:
Wünschen Sie weitere Informationen zum Thema? Wir von SaniTherm beraten Sie gerne!
Quellen: EnergieAgentur NRW / DENA (Deutsche Energie-Agentur)
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